Abgeschickt von Wolfgang Streicher am 16 Maerz, 2012 um 10:59:53
Nachdem derzeit auch über eine evtl. Abschaffung der Pinnwand diskutiert wird, möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass eine derartige grundsätzliche Entscheidund nach Vereinsrecht nicht dem Vorstand, sondern der Mitgliederversammlung obliegt.
Sollte der Vorstand der Meinung sein, diese Frage vor der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung entscheiden zu müssen, so wäre ggf. eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass auch Mitglieder der (erweiterten) Vereinsführung nicht unerheblich zur Diskreditierung der Pinnwand beigetragen haben. Umso weniger billige ich dem sog. erweiterten Vorstand ein Recht zur beschlussmäßigen Abschaffung der Pinnwand zu.
Auch die Organe eines Vereins haben sich an demokratischen Prinzipien zu orientieren und dürfen nicht am entscheidendenden Organ eines Vereins (der Mitgliederversammlung) vorbei autokratische Entscheidungen - ggf nicht gedeckt durch die Mehrheit der Vereinsmitglieder - treffen.