Re: Canyoning im Berchtesgadener Land


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Abgeschickt von Reinhard Hase am 11 Februar, 2011 um 19:44:59

Antwort auf: Canyoning im Berchtesgadener Land von Georg Buol am 04 Februar, 2011 um 19:10:31:

In Bayern ist es mal wieder anders als sonst wo anders in Europa:
Das Canyoning fällt hier zu Lande nicht unter den allgemein zulässigen Gemeingebrauch wie z.B. das Baden. Die Kreisverwaltungsbehörden könnten aber durch Rechtsverordnung oder Allgemeinverfügung geeignete Gewässer dafür widmen. Das tun sie aber nicht, bisher wurden alle Anträge abgewehrt. Bis hin zu den Allgäuer Alpen gibt es nur eine einzige lausige Geschieberinne (Kesselbach), in der dieser Sport von jedermann, jahreszeitlich begrenzt, ausgeübt werden darf.
Darüber hinaus ist Canyoning nur im Landkreis Oberallgäu erlaubt. Dort gibt es zwischen der Kreisverwaltungsbehörde und Veranstaltern, sowie unserem Verein eine Vereinbarung, die das Begehen von Schluchten mit Einschränkungen bis auf Widerruf regelt. Die anderen 6 Landkreise wollen von sich aus keine Erlaubnisse erteilen.
Gerichtlich nachzuhelfen ist gescheitert - wir waren nicht mal klageberechtigt, wie sich am Ende herausstellte.
So hat jeder Schluchtengeher im Laufe der Jahre - muss man schon sagen - seine eigenen Wege und Regeln gefunden wie er mit den Gegebenheiten umgeht.
Reinhard




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