Abgeschickt von Georg Buol am 04 Februar, 2011 um 19:10:31:
Kann mir jemand sagen wie die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich privat ausgeführten Canyoning im Berchtesgardener Land ausschauen.
Ist das Begehen von Schluchten generell verboten außer es ist ausdrücklich erlaubt (wie beim Kesselbach)?
Oder ist das (nicht kommerzielle) Begehen von Schluchten erlaubt außer es ist explizit verboten (wie beim Schwarzbach)?