Abgeschickt von Werner am 30 Maerz, 2006 um 12:11:11:
Antwort auf: Canyoningführerausbildung bzw. -weiterbildung von Carsten am 27 Maerz, 2006 um 16:50:47:
Für das kommerzielle Canyoning gibt es teilweise - also nicht überall - gesetzliche Regelungen, die regional sehr unterschiedlich aussehen können. Da auch innerhalb der Europäischen Union die nationale und regionale Reglementierung zu beachten ist, sollte man sich darüber genau erkundigen. In Deutschland gibt es für Canyoningführer keine gesetzliche Verordnung - klar, es gibt hier ja offiziell kein Canyoning (laut Gerüchten soll es ja jetzt einen erlaubten Canyon bei Bad Reichenhall geben, der die Bezeichnung "Canyon" aber nicht verdient). Ob die Tiroler Ausbildung oder eine andere nicht-französische in Frankreich anerkannt wird, scheint mir doch zweifelhaft - nicht weil ich sie für nicht gut hielte (darüber erlaube ich mir kein Urteil), sondern weil die gegenseitige Anerkennung üblicherweise ein sehr großes Problem darstellt.
Das private, also nicht kommerzielle Canyoning ist weit weniger reglementiert (außer eben in Deutschland). Trotzdem muß sich jeder Führer (im Zweifelsfall ist das der Erfahrenste einer Gruppe) im Klaren sein, daß im Falle eines Unfalls erheblicher Ärger auf ihn zukommen kann. Sofern er dann nachweisen kann, daß er über genügend Erfahrung und Können verfügt - entsprechend der Schwierigkeit der Tour und den gegebenen Verhältnissen - und nicht grob fahrlässig gehandelt hat, wird er kaum etwas zu befürchten haben.
Bei der Führung von Jugendlichen unterliegt man einer besonderen Sorgfaltspflicht. Will man ganz sicher gehen - in juristischer Hinsicht - dann nimmt man einen kommerziellen Führer vor Ort und läßt sich von den Erziehungsberechtigten das ausdrückliche Einverständnis geben. Ansonsten kann ich keinen Tip geben, wo man einen entsprechenden Ausbildungsnachweis bekommen kann. Beim DCV gibt es Wochenendkurse, über die hinaus jedenfalls noch weitere Erfahrung notwendig ist.