Abgeschickt von Martin Pahl am 26 Februar, 2012 um 19:41:40:
Antwort auf: Re: Akku Schlagbohrmaschine von DCV Sicherheutskreis Eddy Hofmann am 26 Februar, 2012 um 12:31:27:
Hi Eddy,
ich hoffe Du hast Dich nur mißverständlich ausgedrückt und es es nicht wirklich so ist, wie es sich anhört:
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: Die Uneo ist - ähnlich dem alten Bohrkronensystem - ein Element der Notfallausrüstung.
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Auf unseren Technikseiten wird schon seit über 5 Jahren darauf verwiesen, daß Kronenbohrhaken unsicher, nicht mehr Stand der Technik und damit unverantwortlich sind:
http://www.deutschercanyoningverein.de/canyoning/canyoning.php?name=kronenbohrhaken
Du hast recht, wenn man nicht die Zeit und die Ausrüstung dabei hat sind hinreichend lange 8mm Expansionsanker aus Edelstahl!- wenn auch nicht für Bergsportanwendungen normgerecht (EN959 - http://www.deutschercanyoningverein.de/canyoning/canyoning.php?name=norm_bohrhaken )- zumindest außer beim Seilbahnbau doch erste Wahl. Eigene Tests haben übrigens gezeigt, daß das Setzen aufgrund der besseren Bohrer nicht länger als bei den alten Kronenbohrhaken dauert.
Über die haftungsrechtlichen Probleme nicht normgerechter Haken lasse ich aber sehr gerne Andere diskutieren ;-)
Zum Standard-Uneo: die wichtigsten mir bekannte Probleme:
1. kein Wechselakku, daher die Entscheidung rel. frühzeitig in die Tonne zu treten (oder für den Hausgebrauch umzuwidmen)
2. nur das Boscheigene SDSquick-system möglich, daher die Verwendung von besseren Bohrern anderer Hersteller mit 3 oder 4 Schneiden nicht möglich (oder kennt jemand einen Anbieter?)
Wg. Punkt 1 würde mich interessieren, wie der DCV dafür sorgen will, daß die Uneos in den Notfallrucksäcken immer so gut überwacht werden, daß die altersbedingt nachlassende Akkuleistung rechtzeitig erkannt wird, damit niemals Geräte mitgegeben werden, die vielleicht nur noch für 1 oder 2 Anker reichen. Das ist schon eine gewisse überwachungstechnische Herausforderung für den Verein. Zu klären wäre auch, ob diese Leihausrüstung (oder mögliche Probleme damit) durch die Haftpflichtversicherung des DCV mit abgedeckt ist. Aber da sollte ein Blick in die Versicherungsunterlagen ja reichen.
Gruß,
Martin