Abgeschickt von Martin Pahl am 16 Oktober, 2010 um 16:33:55:
Antwort auf: Re: von Eddy Hofmann am 16 Oktober, 2010 um 14:24:46:
Hi Eddi,
ist doch schön zu sehen, wie Du gleich nach der Abstimmung bei der Mitgliederversammlung wieder von "Standards" anstelle von "Empfehlungen" redest. Die "Empfehlungen" hatte ich Dir auch nicht wirklich abgenommen...
Während der erste Teil Deiner Beschreibung was nach einem Unfall passieren kann völlig richtig war, ist es aber mehr als zweifelhaft, wie sehr sich ein Richter bei der Urteilsfindung (dem Staatsanwalt ist das eh völlig egal) von den sogenannten "DCV-Sicherheitsempfehlungen" beeindrucken lässt.
Eine kurze Recherche, z.B. in Bergundsteigen (das ist die Fachzeitschrift überhaupt für Risikomanagement im Bergsport) zeigt nicht nur die durchaus vielschichtige rechtliche Lage, sondern auch die durchaus unterschiedlichen gefällten Urteile. Jeder kann tatsächlich mal einen Fehler machen - auch der "Initiator" und trotz "Empfehlungen" - und das dürfte auch bei nur leichter Fahrlässigkeit kaum von der Geschädigtenseite als "allgemeines Lebensrisiko" akzeptiert werden. Auch als "Freizeichnung" sind Haftungsausschlüsse o.ä. in solchen Standards fast immer rechtlich haltlos. Bei den möglichen Schadensersatzforderungen ist eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung daher wirklich unumgänglich.
Leider verschweigst Du, daß der DCV dank Herbert jetzt endlich diese Haftpflichtversicherung für offizielle Vereinstouren des DCV hat, die für unserere "Veranstalter" die eigentliche Absicherung darstellt.
Was die "DCV-Sicherheitsempfehlungen" zur außerjuristischen - also sportlichen - Risikovermeidung angeht: Nach dem was ich von Patrik gehört habe ist er ein hinreichend erfahrener Canyonist, um sich seine eigene Meinung dazu zu bilden - meine dürfte mehr als hinlänglich bekannt sein und muß hier nicht nochmal stehen.
Gruß,
Martin