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Abgeschickt von Martin Pahl am 15 Oktober, 2010 um 15:12:42

Antwort auf: von Patrik am 15 Oktober, 2010 um 11:05:05:

Hi Patrik,

ist in Wirklichkeit meist nicht so schlimm wie die Panik, die oft dazu verbreitet wird. Die sogenannte Garantenstellung greift eigentlich juristisch recht selten. Zu dem Thema ganz kurz:

http://www.deutschercanyoningverein.de/canyoning/canyoning.php?name=garantenstellung

Ich schicke Dir am Wochenende mal ein paar Sachen aus "Bergundsteigen" zu, die haben schon öfters Artikel zu dem Thema gehabt.

Ansonsten gilt eigentlich immer: am wichtigsten ist eine Haftpflichtversicherung, die auch Outdoor-Sportarten abdeckt,denn nach einem Unfall ist es (abgesehen von der eigenen Verantwortung und dem Gewissen) eher die Zivilklage als der Staatsanwalt, der einem gefährlich werden könnte.

Gruß,
Martin

P.S. Wo sind die Skier schon in Benutzung (jipper...)?



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